Der Brief liegt seit drei Wochen auf dem Küchentisch. „Anpassung Ihrer Preise zum 1. März“ steht drauf, und irgendwo zwischen Kilowattstunde und Arbeitspreis versteckt sich die Info, dass du künftig rund 240 Euro mehr im Jahr zahlst. Du hast ihn gelesen. Du hast dich geärgert. Und dann hast du ihn wieder hingelegt, weil kündigen irgendwie nach Formularen, Fristen und Ärger klingt. Kennst du das? Dann ist dieser Artikel für dich. Denn die Wahrheit ist: Einen Energievertrag zu kündigen geht schneller, als eine Folge deiner Lieblingsserie läuft – wenn du weißt, welche Frist für dich gilt und welche fünf Fehler du besser nicht machst.
Kurz gesagt
- In der Grundversorgung kannst du mit zwei Wochen Frist raus – jederzeit, ohne Grund. Bei Sonderverträgen zählt das Laufzeitende plus meist vier bis sechs Wochen Frist.
- Bei jeder Preiserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht, egal wie lange dein Vertrag noch läuft. Das ist dein stärkster Hebel.
- Der größte Fehler: kündigen, bevor der neue Vertrag steht. Wer in der Ersatzversorgung landet, zahlt oft 200 bis 350 Euro mehr im Jahr.
Erst mal die gute Nachricht: Meistens musst du gar nicht selbst kündigen
Das wissen erstaunlich wenige Leute, und es ist der wichtigste Satz dieses Artikels: Wenn du zu einem neuen Stromanbieter wechselst, übernimmt der die Kündigung beim alten Versorger für dich. Du unterschreibst den neuen Vertrag, erteilst dabei eine Vollmacht, und der Rest läuft im Hintergrund. Der neue Anbieter kündigt fristgerecht, meldet dich beim Netzbetreiber an und stimmt den Wechseltermin ab. Du merkst davon: nichts. Der Strom fließt lückenlos weiter, an der Leitung ändert sich kein Millimeter.
Selbst kündigen musst du eigentlich nur in zwei Fällen: Du ziehst um und brauchst am neuen Ort gar keinen Vertrag mit diesem Anbieter mehr. Oder du willst raus, ohne schon zu wissen, wohin – was, ehrlich gesagt, selten eine gute Idee ist. Dazu gleich mehr.
Trotzdem lohnt es sich, die Fristen zu kennen. Denn nur wer weiß, wann er rauskann, erkennt auch, ob ein Angebot gerade Sinn ergibt oder ob er noch fünf Monate warten muss.
Die Fristen: Was für welchen Vertrag gilt
Es gibt im Grunde drei Situationen, und du steckst garantiert in einer davon.
Grundversorgung. Du hast nie aktiv einen Tarif gewählt, sondern beziehst Strom automatisch vom örtlichen Versorger? Dann bist du in der Grundversorgung – und hast die kürzeste Frist von allen: zwei Wochen zum Monatsende, jederzeit, ohne Begründung. Kein Laufzeitende, keine Wartezeit. Genau deshalb ist die Grundversorgung auch der teuerste, aber flexibelste Platz im Energiemarkt.
Sondervertrag mit Erstlaufzeit. Der Klassiker: zwölf oder 24 Monate Laufzeit, meist mit Bonus im ersten Jahr. Hier kommst du regulär nur zum Ende der Laufzeit raus, und zwar mit der im Vertrag vereinbarten Frist. Üblich sind vier bis sechs Wochen. Heißt bei einer Sechs-Wochen-Frist und Laufzeitende am 30. Juni: Deine Kündigung muss spätestens Mitte Mai beim Anbieter sein.
Sondervertrag nach der Erstlaufzeit. Und hier wird es angenehm. Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge dürfen sich Verträge nicht mehr stillschweigend um ein ganzes Jahr verlängern. Läuft dein Vertrag nach der Mindestlaufzeit weiter, geht er in eine unbefristete Verlängerung über – kündbar mit maximal einem Monat Frist. Wenn dein Tarif also schon zwei Jahre läuft und du dich noch nie gekümmert hast: Du bist wahrscheinlich in genau einem Monat draußen.
Ein Monat Frist statt zwölf Monate Wartezeit. Wessen Vertrag schon über die Erstlaufzeit hinaus läuft, kann fast immer kurzfristig wechseln – genau diese Kunden zahlen aber oft die höchsten Preise, weil Neukundenboni längst ausgelaufen sind.
Sonderkündigungsrecht: dein Joker
Erhöht dein Anbieter die Preise, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Punkt. Egal ob deine Mindestlaufzeit noch acht Monate läuft, egal ob die Erhöhung 0,5 oder 5 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Der Anbieter muss dich mindestens einen Monat vor der Änderung in Textform informieren und dich dabei ausdrücklich auf dein Kündigungsrecht hinweisen.
Wichtig ist das Timing: Du musst die Sonderkündigung erklären, bevor die Preiserhöhung wirksam wird – üblicherweise zum Tag davor. Wer den Brief drei Monate liegen lässt und dann kündigt, hat den Joker verspielt und sitzt wieder in der regulären Frist fest. Deshalb: Preisbrief aufmachen, Datum der Erhöhung markieren, handeln.
Dasselbe Sonderkündigungsrecht gilt beim Umzug. Ziehst du um und kann dein Anbieter dich an der neuen Adresse nicht oder nur zu anderen Konditionen beliefern, kommst du raus – meist mit sechs Wochen Frist zum Umzugstermin. Ein Blick in die Vertragsbedingungen lohnt hier trotzdem, denn die Regelungen unterscheiden sich.
Preiserhöhung im Briefkasten? Dann tickt gerade eine Frist, die du nicht verpassen solltest. Wir prüfen für dich, was du mit einem anderen Tarif sparst, kündigen fristgerecht beim alten Anbieter und schauen jedes Jahr automatisch nach, ob es günstiger geht – kostenlos, du gibst nur dein Go.
Ersparnis in 2 Minuten prüfenDie Vorlage: So sieht eine wasserdichte Kündigung aus
Kündigen geht in Textform. Das bedeutet: Eine E-Mail reicht völlig, ein Faxgerät brauchst du nicht, und die eigenhändige Unterschrift ist keine Pflicht. Viele Anbieter haben inzwischen außerdem einen Kündigungsbutton auf der Website – der ist seit Juli 2022 gesetzlich vorgeschrieben und der schnellste Weg, weil du sofort eine Bestätigung bekommst.
Wenn du lieber schreibst, kopier dir das hier:
Betreff: Kündigung meines Stromliefervertrags, Kundennummer 123456789
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Stromliefervertrag zur Kundennummer 123456789 für die Lieferstelle Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, Zählernummer 1ABC0123456789, fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung sowie das genaue Vertragsende schriftlich. Meine Bankverbindung für eine eventuelle Guthabenerstattung liegt Ihnen vor.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Zwei Details machen den Unterschied. Erstens: „zum nächstmöglichen Termin“ statt eines konkreten Datums. So kann dir niemand vorrechnen, dass dein Wunschtermin nicht passt und die Kündigung deshalb ins Leere läuft. Zweitens: die Bitte um Bestätigung. Ohne die weißt du nicht, wann dein Vertrag wirklich endet – und das brauchst du, um den neuen Vertrag passend starten zu lassen.
Fünf Fallstricke, die richtig Geld kosten
1. Kündigen, ohne einen Nachfolger zu haben. Der teuerste Fehler überhaupt. Endet dein Vertrag und es ist kein neuer da, rutschst du automatisch in die Grund- oder Ersatzversorgung. Dunkel wird es nicht, aber teuer: Bei 3.500 Kilowattstunden im Jahr liegen zwischen einem günstigen Tarif und der Grundversorgung schnell 200 bis 350 Euro. Also immer erst den neuen Vertrag abschließen, dann kündigen – oder gleich den neuen Anbieter kündigen lassen.
2. Die Kündigungsbestätigung nicht abheften. Ohne Nachweis stehst du im Streitfall mit leeren Händen da. Bestätigung als PDF speichern, fertig.
3. Den Zählerstand vergessen. Am Tag des Wechsels ablesen, fotografieren, an beide Anbieter melden. Wer das versäumt, bekommt einen geschätzten Wert – und Schätzungen fallen selten zu deinen Gunsten aus.
4. Die Schlussrechnung nicht prüfen. Dein alter Anbieter muss spätestens sechs Wochen nach Vertragsende abrechnen. Kommt nichts, hak nach. Kommt was, vergleich den abgerechneten Verbrauch mit deinem Zählerfoto und deinen gezahlten Abschlägen. Guthaben verjähren nicht sofort, von allein überweist sie dir aber auch niemand.
5. Nach dem Wechsel wieder einschlafen. Und das ist der Fallstrick, der über Jahre am meisten kostet. Ein Tarif ist im ersten Jahr günstig, im zweiten mittelmäßig und im dritten oft schlechter als der Marktdurchschnitt. Wer den Kalender nicht im Kopf hat, verschenkt jedes Jahr aufs Neue Geld. Genau deshalb gibt es unseren Wechselservice: Wir behalten deine Laufzeiten und Fristen im Blick, prüfen jährlich automatisch, ob ein anderer Tarif besser passt, und erledigen Kündigung und Anmeldung komplett – kostenlos. Du sagst nur Ja oder Nein.
Wechseln ist keine Einmal-Aktion, sondern ein Rhythmus. Wer alle zwölf bis 24 Monate den Tarif checkt, spart über zehn Jahre einen vierstelligen Betrag – mit rund zwei Minuten Aufwand pro Jahr.
Was ich dir raten würde
Hol dir die Zahlen, bevor du irgendetwas kündigst. Nimm deine letzte Jahresabrechnung, schau auf den Jahresverbrauch in Kilowattstunden und lass dir zeigen, was du aktuell zu viel zahlst – im Rechner kannst du deine Ersparnis berechnen, das dauert keine zwei Minuten. Wenn die Differenz dreistellig ist, und das ist sie bei den meisten, dann lohnt sich der nächste Schritt.
Und dann entscheide, wie viel du selbst machen willst. Du kannst dich selbst durch Strom- und Gastarife arbeiten, den Anbieter aussuchen und dich in Ruhe durch die Bedingungen lesen. Oder du gibst die Sache ab und lässt Fristen, Kündigung, Anmeldung und die jährliche Nachprüfung von jemandem erledigen, der das jeden Tag macht.
Nur eins solltest du nicht tun: den Brief wieder auf den Küchentisch legen.



